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   OLG Oldenburg, 11.05.1989 - 14 UF 20/89   

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https://dejure.org/1989,11123
OLG Oldenburg, 11.05.1989 - 14 UF 20/89 (https://dejure.org/1989,11123)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.05.1989 - 14 UF 20/89 (https://dejure.org/1989,11123)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - 14 UF 20/89 (https://dejure.org/1989,11123)
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  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 14/84

    Unterhaltsansprüche einer ehelichen Tochter - Einfluss erbrachter Sozialhilfe auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.1989 - 14 UF 20/89
    Vielmehr gelten für die Obliegenheit eines gesunden volljährigen Kindes zur Nutzung seiner Arbeitskraft ähnliche Maßstäbe wie für den barunterhaltspflichtigen Elternteil im Verhältnis zu dem minderjährigen Kind( BGH FamRZ 1985, 1245).

    Abweichend von einer früheren Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichts (vgl. OLG Bremen, FamRZ 1984; OLG Hamburg, FamRZ 1984, 6o7), wonach einer Mutter unterhaltsrechtliche Nachteile nicht entstehen dürften, wenn sie sich entscheide, ihre jüngeren Kinder selbst zu betreuen und zu erziehen, hat der BGH unter Aufhebung der vorgenannten Entscheidungen - entschieden, daß die kraft Sorgerechts bestehende Befugnis der Kindesmutter zur Bestimmung der Modalitäten der Erziehung das unterhaltsrechtliche Verhältnis zu ihren Eltern nicht bestimmen kann (BGH FamRZ 1985, 273, 274; FamRZ 1985, 1245, 1246).

  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.1989 - 14 UF 20/89
    Abweichend von einer früheren Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichts (vgl. OLG Bremen, FamRZ 1984; OLG Hamburg, FamRZ 1984, 6o7), wonach einer Mutter unterhaltsrechtliche Nachteile nicht entstehen dürften, wenn sie sich entscheide, ihre jüngeren Kinder selbst zu betreuen und zu erziehen, hat der BGH unter Aufhebung der vorgenannten Entscheidungen - entschieden, daß die kraft Sorgerechts bestehende Befugnis der Kindesmutter zur Bestimmung der Modalitäten der Erziehung das unterhaltsrechtliche Verhältnis zu ihren Eltern nicht bestimmen kann (BGH FamRZ 1985, 273, 274; FamRZ 1985, 1245, 1246).
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